Stand: 06.01.2023
Liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Eltern,
noch immer begleitet uns die Corona-Pandemie und beeinflusst weiterhin unsere Reisepläne. Umso mehr freuen wir uns, dass Sie sich auch in diesen besonderen Zeiten für einen Auslandsaufenthalt interessieren.
Während der ersten Pandemiejahre mussten wir einige Programme u. a. aufgrund erschwerter Einreisen absagen oder es mussten Anpassungen vorgenommen werden. Gleichzeitig haben wir in dieser Zeit viele Erfahrungen im Umgang mit den coronabedingten Erschwernissen, wie z. B. veränderten Einreisebedingungen, gesammelt. Es hat sich gezeigt, dass wir in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern interessierten Schüler*innen auch während der Pandemie erfolgreiche und erlebnisreiche Schüleraustauschprogramme bieten können. Die Sicherheit der Schüler*innen und Gastfamilien steht dabei für uns und für die internationalen Partner an oberster Stelle.
Die Teilnahme an einem Schüleraustauschprogramm erfordert immer Neugier und Offenheit auf Neues, Flexibilität und ein gewisses Maß an Selbständigkeit der Schüler*innen. Durch die Pandemie ist von allen Beteiligten (Schüler*innen, Eltern, Gastfamilien, internationalen Partnerorganisationen und uns) noch eine Extra-Portion Flexibilität und Geduld gefordert, da sich die Gegebenheiten im Ausland (oder bzgl. der Einreise oder Visumsbeschaffung) während der Zeit der Vorbereitung oder auch während des Aufenthalts verändern können.
Seitens der Landesregierungen unserer Programmländer besteht für die Einreise größtenteils keine Verpflichtung zur Impfung mehr. Von Seiten unserer Partnerorganisationen/-schulen ist ein vollständiger COVID-19-Impfschutz (zweifach geimpft) jedoch meist vorgegeben oder dringend empfohlen. Bitte sprechen Sie uns individuell an, sollte Ihr Kind nicht geimpft sein.
Es ist möglich, dass für den Flug / die Einreise ins Gastland / den Schulbesuch ein negativer Corona-Test vorliegen muss. Quarantänepflichten nach Einreise bestehen in den Programmländern zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr. Sollte es erneut dazu kommen, haben unsere Erfahrungen gezeigt, dass die Schüler*innen eine Quarantäne im Gastland mit Unterstützung der Partnerorganisationen und Gastfamilien gut meistern.
Die evtl. zusätzlichen Kosten, die durch die Quarantäne und die Tests entstehen, sind von den Teilnehmer*innen zu tragen. Über die jeweiligen Vorgaben bzgl. der Quarantäne bzw. Tests, z. B. Dauer bzw. Zeitpunkt und evtl. Kosten, informieren die Programmkoordinator*innen.
Wir erleben in allen Programmländern, dass Gastfamilien trotz der Herausforderungen, die die Pandemie mit sich bringt, bereit sind, ihr Zuhause und ihr Leben für Schüler*innen zu öffnen. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen kann es jedoch dazu kommen, dass sich die Situation einer Gastfamilie ändert und sie sich nicht mehr in der Lage sieht, eine*n Teilnehmende*n aufzunehmen und daher kurzfristig eine neue Gastfamilie vor Ausreise vermittelt wird.
Bitte seien Sie versichert, dass wir ein Interesse daran haben, dass die Schüler*innen einen sicheren und erlebnisreichen Aufenthalt erleben. Uns ist sehr daran gelegen, unsere Teilnehmer*innen zeitnah über Veränderungen zu informieren und wir geben uns für den Fall, dass man sich aufgrund bestimmter Entwicklungen gegen den Aufenthalt entscheidet, die größte Mühe, im Rahmen der oben skizzierten Möglichkeiten eine Lösung zu finden.
Viele Schüler*innen und Eltern haben Fragen bzgl. Rücktrittsmöglichkeiten und Erstattungen bereits geleisteter Zahlungen. Nachfolgend sind die wichtigsten in den letzten Monaten gesammelten Antworten auf die drängendsten Fragen und Situationen bzgl. unserer Gastfamilienprogramme zusammengefasst. Bei Internaten sind die Bedingungen anders, sprechen Sie uns gerne an!
High School-Programme gelten als Pauschalreisen. Damit sind die Zahlungen von Teilnehmenden an einem High School-Programm durch das geltende europäische Reiserecht umfassend geschützt. Generell investieren wir viel Zeit und Arbeit in die Beratung, Anmeldung und Platzierung unserer Teilnehmenden im Vorfeld der Ausreise und müssen Anzahlungen an unsere Partnerorganisationen leisten, um einen organisierten Ablauf zu gewährleisten. Gleichzeitig ist uns daran gelegen, transparent und fair zu agieren und eine für Sie und uns gangbare Lösung zu finden. In den folgenden Erklärungen bezeichnet „Rücktritt“ die Stornierung vor Reiseantritt und „Kündigung“ den Abbruch des Auslandsaufenthalts nach Reiseantritt.
Aus Sicherheitsgründen können für unsere Programmländer Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes wieder erneut ausgesprochen werden, obwohl unsere Schüleraustauschprogramme wieder stattfinden. Eine Reisewarnung berechtigt nicht unmittelbar zu einem kostenfreien Rücktritt und wir können für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Ausreise weiterhin noch eine Reisewarnung bestehen sollte, keine kostenlose Stornierung des Programms aufgrund der Reisewarnung anbieten. Es fallen dann Stornogebühren entsprechend unserer Teilnahmebedingungen an.
Sollte ein Programm dagegen nicht durchführbar sein und von uns abgesagt werden müssen, z. B. aufgrund einer Einreisesperre, werden alle bis dahin an uns geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Es steht Ihnen sowohl bei einer Reisewarnung als auch bei einer Absage unsererseits frei, das Programm auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, sofern die Voraussetzungen für die Teilnahme (z. B. Alter) weiterhin erfüllt werden und zum jeweiligen Zeitpunkt noch Plätze vorhanden sind. Das Verschieben kann eine Veränderung des Programmpreises nach sich ziehen.
Sollte die Einreise ins Gastland zum Reisezeitpunkt z. B. aufgrund einer Einreisesperre nicht möglich sein, können Sie die Programmteilnahme auf einen späteren Zeitpunkt verschieben (siehe dazu Punkt 1 zweiter Absatz). Ist ein Verschieben keine Alternative, räumen wir Ihnen zudem das Recht ein, gebührenfrei vom Vertrag mit uns zurücktreten. In diesem Fall werden alle bis dahin an uns geleisteten Zahlungen zurückerstattet.
Je nach Entwicklung der Infektionszahlen in dem jeweiligen Programmland oder der Region kann die Pandemie auch in Zukunft Einfluss auf die Unterrichtsgestaltung haben. Es kann zu Hybrid-Lösungen aus Präsenz- und Online-Formaten kommen oder auch Phasen reinen Online-Unterrichts geben. Online-Unterricht in einem erwartbaren und der jeweiligen Pandemielage vor Ort angepassten Umfang berechtigt nicht zu einem kostenfreien Rücktritt bzw. zur Kündigung.
Wir bedanken uns bei unseren Teilnehmer*innen und Eltern für die Geduld und das Verständnis in diesen außergewöhnlichen Zeiten sowie unseren internationalen Partnern für die tolle Zusammenarbeit, um die Programme weiter durchzuführen.